Die Vereinsordnung des SDNV e.V.
Vereinsordnung der Sodalitas Dei Nomine Vacantis e.V. Verein für Rollenspiel, Hamburg
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 11.01.2001 in Hamburg.
Geändert von der Mitgliederversammlung am 25.09.2025.
§ 1 Zweck
Zweck dieser Ordnung ist die Festlegung von Regeln und Verhaltensweisen für die unterschiedlichen Belange des Vereines. Sie soll verbindliche Anweisungen geben, um eine ordentliche Vereinsverwaltung zu ermöglichen.
§ 2 Gültigkeitsbereich/Änderungen
Diese Ordnung ist unbegrenzt gültig.Es können auf Antrag eines Drittels aller Mitglieder oder des Vorstandes zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung (unter Einbehaltung der satzungsgemäßen Ladungsfristen) Änderungen vorgeschlagen werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.
§ 3 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich EUR 7,50, für minderjährige Schüler monatlich EUR 4,00. Freiwillig kann auch ein höherer Beitrag entrichtet werden. Nichtmitgliedern ist die Nutzung der zur Verfügung stehenden Vereinsräume zu den unter §4 genannten Öffnungszeiten gegen einen Kostenbeitrag von EUR 2,00 pro Teilnahme gestattet. Für die ersten vier Teilnahmen ist kein Kostenbeitrag zu entrichten.
§ 4 Öffnungszeiten
Die zur Verfügung stehenden Vereinsräume sind zu folgenden Zeiten zugänglich:
Mittwochs zwischen 18:00 und 24:00 Uhr
Horner Freiheit Das Stadtteilhaus / Am Gojenboom 46 / 22111 Hamburgs
Donnerstags zwischen 18:00 und 24:00 Uhr
Kulturhaus Eidelstedt - Steeedt / Alte Elbgaustraße 12 / 22523 Hamburgs
§ 5 Bibliothek
Vom Vorstand wird einem Mitglied einvernehmlich die Verwaltung und Verantwortung über die Bibliothek sowie deren Erweiterung und Pflege übertragen. Für diese Übertragung ist eine Zustimmung durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung erforderlich. Im Falle der Ablehnung bleibt der jetzige Bibliothekar im Amt, bis ein Nachfolger gefunden ist.
Dem / der Bibliothekar;in wird zur Erweiterung der Bibliothek ein festes jährliches Budget zur Verfügung gestellt. Dieses beträgt EUR 480,00 (vierhundertachtzig). Über dieses Budget kann der / die Bibliothekar;in zur Erweiterung und Pflege sowie notwendiges Büromaterial ohne vorherige Abstimmung mit dem Vorstand verfügen. Es erfolgt eine jährliche Abrechnung der Ausgaben und des verbleibenden Budgets mit dem Vorstand zum Jahreswechsel.
Für die Erweiterung der Bibliothek sind folgende Prioritäten gesetzt:
- Beschaffung der aus der Mitgliederschaft angefragten Titel, sofern sie dem Vereinszweck dienlich sind
- Komplettierung vorhandener und stark genutzter Systeme
- Erschließung neuer Systeme
- Kuriositäten
Über das Budget hinausgehende Beschaffungsvorhaben werden vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung satzungsgemäß entschieden. Diese außerordentlichen Beschaffungsvorhaben beeinflussen nicht das oben genannte Budget. Auf Beschluss des Vorstandes kann das jährliche Budget zeitweise ausgesetzt werden, wenn dafür trifftige Gründe - z. B. eine mangelnde Kassenlage - vorliegen
Zur Nutzung der Bibliothek wenden sich die Mitglieder zu vereinbarten Zeiten an den Bibliothekar, die bei diesem in Erfahrung zu bringen sind.