Die Vereinsordnung des SDNV e.V.

Vereinsordnung der Sodalitas Dei Nomine Vacantis e.V. Verein für Rollenspiel, Hamburg


Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 11.01.2001 in Hamburg.

Geändert von der Mitgliederversammlung am 12.02.2004.



§ 1 Zweck

Zweck dieser Ordnung ist die Festlegung von Regeln und Verhaltensweisen für die unterschiedlichen Belange des Vereines. Sie soll verbindliche Anweisungen geben, um eine ordentliche Vereinsverwaltung zu ermöglichen.



§ 2 Gültigkeitsbereich/Änderungen

Diese Ordnung ist unbegrenzt gültig.
Es können auf Antrag eines Drittels aller Mitglieder oder des Vorstandes zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung (unter Einbehaltung der satzungsgemäßen Ladungsfristen) Änderungen vorgeschlagen werden. Änderungen bedürfen der Zustimmung der einfachen Mehrheit der auf der Mitgliederversammlung erschienenen Mitglieder.



§ 3 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich EUR 7,50, für minderjährige Schüler monatlich EUR 4,00. Freiwillig kann auch ein höherer Beitrag entrichtet werden. Nichtmitgliedern ist die Nutzung der zur Verfügung stehenden Vereinsräume zu den unter §4 genannten Öffnungszeiten gegen einen Kostenbeitrag von EUR 2,00 pro Teilnahme gestattet. Für die ersten vier Teilnahmen ist kein Kostenbeitrag zu entrichten.



§ 4 Öffnungszeiten

Die zur Verfügung stehenden Vereinsräume sind zu folgenden Zeiten zugänglich:
Donnerstags zwischen 18:00 und 24:00 Uhr
Eidelstedter Bürgerhaus / Alte Elbgaustraße (Bürgerplatz) / 22523 Hamburgs



§ 5 Bibliothek

Vom Vorstand wird einem Mitglied einvernehmlich die Verwaltung und Verantwortung über die Bibliothek sowie deren Erweiterung und Pflege übertragen. Für diese Übertragung ist eine Zustimmung durch eine einfache Mehrheit auf der Mitgliederversammlung erforderlich. Im Falle der Ablehnung bleibt der jetzige Bibliothekar im Amt, bis ein Nachfolger gefunden ist.

Dem bestimmten verantwortlichen Mitglied wird zur Erweiterung der Bibliothek ein festes monatliches Budget zur Verfügung gestellt. Dieses beträgt EUR 40,00 (vierzig). Über dieses Budget kann der für die Bibliothek Verantwortliche zur Erweiterung und Pflege sowie notwendiges Büromaterial ohne vorherige Abstimmung mit dem Vorstand verfügen. Über das Budget hinaus gehende Beschaffungsvorhaben müssen vom Vorstand bzw. der Mitgliederversammlung satzungsgemäß entschieden werden. Auf Beschluß des Vorstandes kann das monatliche Budget zeitweise ausgesetzt werden, wenn es die derzeitige Kassenlage nicht anders zulässt.

Für die Erweiterung der Bibliothek sind folgende Prioritäten gesetzt:

  • Beschaffung der aus der Mitgliederschaft angefragten Titel, sofern sie dem Vereinszweck dienlich sind
  • Komplettierung vorhandener und stark genutzter Systeme
  • Erschließung neuer Systeme
  • Kuriositäten

Zur Nutzung der Bibliothek wenden sich die Mitglieder zu vereinbarten Zeiten an den Bibliothekar, die bei diesem in Erfahrung zu bringen sind.